Nach §4 Abs. 2 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind Bahnhöfe "Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. Als Grenze zwischen den Bahnhöfen und der freien Strecke gelten im Allgemeinen die Einfahrsignale oder Trapeztafeln, sonst die Einfahrweichen".

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